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Recht auf demokratische Mitsprache

Ein Recht auf demokratische Mitsprache haben Arbeitnehmer nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft. Die Beschäftigten bestimmen auf zwei Ebenen mit: Sie wählen Betriebsräte, ihre Vertreter im Betrieb, und Aufsichtsräte, die auf Unternehmensebene mitentscheiden.

Betriebsräte und Personalräte

Die Mitbestimmung der Betriebsräte

Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit - ob es um Parkordnung oder Rauchverbot geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht.

Elf Millionen Arbeitnehmer vertreten

45 Prozent aller Beschäftigten in der westdeutschen Privatwirtschaft werden von einem Betriebsrat vertreten, im Osten sind des 38 Prozent. Insgesamt setzten sich 2009 ertretungsgremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat) in rund 97.000 Betrieben für die Interessen von elf Millionen Arbeitnehmern ein, wie die Betriebsbefragung des IAB ergab. Die Zahlen sind repräsentativ für Betriebe ab fünf Beschäftigten.

Vor allem Großbetriebe mitbestimmt

Je größer der Betrieb, desto eher verfügt er über einen Betriebsrat. Die "Kernzone im System der industriellen Beziehungen" sind Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten: Sie haben in Westdeutschland zu 90 Prozent Betriebsräte, im Osten liegt die Quote bei 89 Prozent.

Betriebsratswahlen 2006: Interesse gestiegen

Die Beteiligung an den Betriebsratswahlen erreichte 2006 den höchsten Wert seit 1984, nämlich 81 Prozent. In Betrieben, die zum ersten Mal einen Betriebsrat gewählt haben, lag sie sogar etwas darüber (86 Prozent). Das zeigt eine Trend-Auswertung der Wahlergebnisse von 20.000 Betrieben.

Thema Nr. 1: Beschäftigungssicherung

Fragen der Arbeitsplatzsicherheit stehen im Arbeitsalltag vieler Betriebsräte an erster Stelle. Bei der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung von 2007 gaben über 60 Prozent der Betriebsräte an, Personallabbau und Beschäftigungssicherung hätten sie besonders beschäftigt. Mehr als jede Siebte erklärte, dies sei das größte Problem seiner Betriebsratsarbeit gewesen. Auch in der Wirtschaftskrise befassten sich die Beschäftigten-Vertreter intensiv mit betriebsinternen Anpassungsstrategien zum Erhalt von Arbeitsplätzen, wie eine weitere Befragung von 2009 zeigt.

Immer mehr Anforderungen an die Betriebsräte

Öffnungsklauseln verlagern einen zunehmenden Teil der Tarifpolitik in die Betriebe. Was der Flächentarifvertrag nicht mehr verbindlich vorschreibt, muss auf Unternehmensebene ausgehandelt werden - zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Der Bogen reicht von Arbeitszeitregelungen bis zum Lohnverzicht zur Beschäftigungssicherung. Viele Arbeitnehmervertreter sehen diese Entwicklung mit Skepsis.

Aufsichtsräte

Die Mitbestimmung durch Aufsichtsräte

Als oberstes Kontrollgremium wacht in größeren Kapitalgesellschaften der Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik des Vorstands. Damit dies nicht nur im Interesse der Kapitalgeber, sondern auch der Beschäftigten geschieht, sitzen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Je nachdem, unter welches der drei Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung die Unternehmen fallen, stellt die Arbeitnehmerseite die Hälfte oder ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder.

Starke Arbeitnehmerbank in rund 700 Aufsichtsräten

Im Jahr 2008 galt in 694 Unternehmen in Deutschland die paritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976. Mit 294 bzw. 347 Unternehmen sind Aktiengesellschaften und GmbHs am häufigsten vertreten. In knapp 1500 Unternehmen kam die Arbeitnehmerbeteiligung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zum Einsatz.

Kontrovers diskutiert: Mitbestimmung im Aufsichtsrat

Mitbestimmungskritiker fordern, die Rechte und die Anzahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verringern. Mitbestimmung sei in der globalisierten Wirtschaft nicht zeitgemäß und ein Standortnachteil. Solche Stimmen kommen insbesondere aus dem Arbeitgeberlager. Gewerkschaften betonen hingegen die wirtschaftlichen Vorteile des konsensorientierten deutschen Modells - beispielsweise die im internationalen Vergleich niedrige Zahl der Streiktage.

Arbeitsdirektoren

Mitbestimmung durch Arbeitsdirektoren

Im Geltungsbereich des Montanmitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 wird der Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat bestellt (Ausnahme: KGaA). Er ist in erster Linie für das Personal- und Sozialwesen zuständig.