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Hilfe

Betriebliche Bündnisse

Service

Zahlen und Fakten

Basiswissen zu Betrieblichen Bündnissen

Neben Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind betriebliche Bündnisse die dritte Säule des kollektiven Arbeitsvertrages geworden.Wichtigstes Ziel: Sicherung der Beschäftigung. Wichtigste Stellschraube: Arbeitszeit. Tarifverträge sind mehrfach unter Druck. weiter...


Grafik

Veränderte Tariflandschaft

Grafik: Flexible Tarifverträge

Differenzierungs- und Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen nutzen drei von vier Betrieben, vor allem zur Flexibilisierung oder Verlängerung der Arbeitszeit. Aber nur zwölf Prozent der Betriebsräte begrüßen die zunehmende Regelung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. weiter...



Praxis

Beispiele großer Beschäftigungspakte

DaimlerChrysler: "Zukunftssicherung 2012" - Siemens: Gegen die Schließung von Niederlassungen - Volkswagen: "Zukunftstarifvertrag" - Deutsche Bahn: Bündnis für rund 130.000 Beschäftigte weiter...


Positionen

"Die Kontrahenten regeln ihre Sache selbst"

Die Flächentarifverträge lassen deutlich größere betriebliche Spielräume, als Politiker wahrnehmen. Die Kontrahenten brauchen den Gesetzgeber nicht. Die Tarifautonomie funktioniert. Sechs Thesen der Bündnisforscher Hartmut Seifert und Heiko Massa-Wirth vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung. weiter...



Forschung

Öffnungsklauseln: Viele Firmen ahnungslos

Viele Unternehmen wissen nicht, ob beziehungsweise welche Spielräume ihnen der Tarifvertrag für betriebliche Lösungen eröffnet. Das geht aus einer repräsentativen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervor. weiter...


Neue Frontverläufe

Betriebliche Bündnisse sind nicht immer nur friedliche Veranstaltungen. Dabei verlaufen die Konfliktlinien mitunter quer zu den traditionellen Fronten, wie das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln berichtet. weiter...


Ohne Gewerkschaften Chaos

Werden betriebliche Bündnisse per Gesetz vorbei an den Gewerkschaften möglich, sieht Professor Wolfgang Streeck, Leiter des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln, ein "gigantisches Beschäftigungsprogramm" entstehen - für die Arbeitsgerichte. weiter...