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Öffnungsklauseln

Viele Firmen ahnungslos

Viele Unternehmen wissen nicht, ob beziehungsweise welche Spielräume ihnen der Tarifvertrag für betriebliche Lösungen eröffnet. Das geht aus einer repräsentativen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervor.

Danach konnten 23 Prozent der Betriebe im Westen und 16 Prozent der Betriebe im Osten die Frage nicht beantworten, ob für ihre Branche eine Tariföffnungsklausel besteht. Besonders viele kleinere Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten waren nicht informiert.
Viele Unternehmer haderten "mit der vermeintlich inflexiblen Tarifpolitik, ohne zu wissen, welche Flexibilisierungsmöglichkeiten ihnen die Tarifverträge heute schon bieten." Das stellen Professor Claus Schnabel von der Universität Erlangen-Nürnberg und die IAB-Mitarbeiterin Susanne Kohaut fest, die die Erhebung in 16000 Betrieben in einem Diskussionspapier ausgewertet haben.
Weitere Ergebnisse dieser jüngsten und breitesten Untersuchung über Verbreitung und Inanspruchnahme tariflicher Öffnungsklauseln:

  • 13 Prozent der deutschen Betriebe wissen, dass es Öffnungsklauseln für sie gibt; rund die Hälfte von ihnen nutzen diese Möglichkeiten.
  • Die betrieblichen Bündnisse regeln vor allem Arbeitszeitfragen (West 71 %, Ost 62 %) und betreffen seltener die Löhne (West 31 %, Ost 37%).
  • Die Betriebe gehören zu 38 Prozent in West- und zu 19 Prozent in Ostdeutschland einem Verbands- oder Branchentarifvertrag an. Weitere drei beziehungsweise vier Prozent haben einen Firmentarifvertrag.
  • Die Beschäftigten unterliegen in Westdeutschland zu 59 Prozent einem Branchen-, zu acht Prozent einem Firmentarifvertrag. In Ostdeutschland sind es 42 beziehungsweise elf Prozent.
  • Die Hälfte der Arbeitnehmer, die für kein Tarifvertrag gilt, werden mittelbar von diesen Kollektivregelungen erfasst, weil ihre Arbeitgeber sich bei den Einzelverträgen daran orientieren.


Die Autoren entnehmen den Daten, dass Tarifverträge noch immer "eine prägende Rolle spielen", und leiten eine Empfehlung ab: "Durch eine bessere Aufklärung der Betriebe über bestehende Öffnungsklauseln sowie durch deren verstärkte Einführung könnten die Tarifvertragsparteien die Akzeptanz des deutschen Lohnfindunssystems verbessern und die Tarifflucht bremsen."

Kenntnis und Nutzung tariflicher Öffnungsklauseln nach Branchen:

Lesehilfe: Von den Betrieben, die die Öffnungsklauseln in ihren Tarifverträgen kennen (13 % im Westen), nutzen sie sehr viele (53%).

Westdeutschland Ostdeutschland
Branche Öffnungs-
klauseln
bestehen
davon in
Anspruch
genommen
Öffnungs-
klauseln
bestehen
davon in
Anspruch
genommen
Landwirt-
schaft u.a.
7 84 * *
Bergbau /
Energie
28 45 20 53
Grundstoff-
verarbeitung
26 44 22 42
Investitions-
güter
18 59 13 47
Verbrauchs-
güter
17 73 10 33
Bau-
gewerbe
12 54 7 89
Handel /
Reparatur
16 55 16 31
Verkehr /
Nachrichten
14 74 4 88
Kredit /
Versicherung
15 20 8 27
Dienste für
Unter-
nehmen
13 48 20 54
sonstige
Dienste
9 46 15 47
Org. ohne
Erwerbs-
zweck
8 8 27 39
Gebiets-
körper-
schaften /
Sozial-
versicherung
11 38 12 62
Betriebe
gesamt
13 53 13 50
Be-
schäftigten-
anteil
dieser
Betriebe
29 52 21 52

* nicht ausgewiesen wegen zu geringer Fallzahl
Quelle: IAB Betriebspanel 2005

Stand: 1.1.2007


 

Quellen und Bildnachweise

Susanne Kohaut und Claus Schnabel: Tarifliche Öffnungsklauseln: Verbreitung, Inanspruchnahme und Bedeutung, Diskussionspapier Nr. 41,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbes. Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik
Diskussionspapier zum Download (pdf)



 

 

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"Viele Unternehmer hadern mit der vermeintlich inflexiblen Tarifpolitik, ohne zu wissen, welche Flexibilisierungsmöglichkeiten ihnen die Tarifverträge heute schon bieten."

Susanne Kohaut, Claus Schnabel