Öffnungsklauseln
Viele Firmen ahnungslos
Viele Unternehmen wissen nicht, ob beziehungsweise welche Spielräume ihnen der Tarifvertrag für betriebliche Lösungen eröffnet. Das geht aus einer repräsentativen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervor.
Danach konnten 23 Prozent der Betriebe im Westen und 16 Prozent der Betriebe im Osten die Frage nicht beantworten, ob für ihre Branche eine Tariföffnungsklausel besteht. Besonders viele kleinere Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten waren nicht informiert.
Viele Unternehmer haderten "mit der vermeintlich inflexiblen Tarifpolitik, ohne zu wissen, welche Flexibilisierungsmöglichkeiten ihnen die Tarifverträge heute schon bieten." Das stellen Professor Claus Schnabel von der Universität Erlangen-Nürnberg und die IAB-Mitarbeiterin Susanne Kohaut fest, die die Erhebung in 16000 Betrieben in einem Diskussionspapier ausgewertet haben.
Weitere Ergebnisse dieser jüngsten und breitesten Untersuchung über Verbreitung und Inanspruchnahme tariflicher Öffnungsklauseln:
- 13 Prozent der deutschen Betriebe wissen, dass es Öffnungsklauseln für sie gibt; rund die Hälfte von ihnen nutzen diese Möglichkeiten.
- Die betrieblichen Bündnisse regeln vor allem Arbeitszeitfragen (West 71 %, Ost 62 %) und betreffen seltener die Löhne (West 31 %, Ost 37%).
- Die Betriebe gehören zu 38 Prozent in West- und zu 19 Prozent in Ostdeutschland einem Verbands- oder Branchentarifvertrag an. Weitere drei beziehungsweise vier Prozent haben einen Firmentarifvertrag.
- Die Beschäftigten unterliegen in Westdeutschland zu 59 Prozent einem Branchen-, zu acht Prozent einem Firmentarifvertrag. In Ostdeutschland sind es 42 beziehungsweise elf Prozent.
- Die Hälfte der Arbeitnehmer, die für kein Tarifvertrag gilt, werden mittelbar von diesen Kollektivregelungen erfasst, weil ihre Arbeitgeber sich bei den Einzelverträgen daran orientieren.
Die Autoren entnehmen den Daten, dass Tarifverträge noch immer "eine prägende Rolle spielen", und leiten eine Empfehlung ab: "Durch eine bessere Aufklärung der Betriebe über bestehende Öffnungsklauseln sowie durch deren verstärkte Einführung könnten die Tarifvertragsparteien die Akzeptanz des deutschen Lohnfindunssystems verbessern und die Tarifflucht bremsen."
Kenntnis und Nutzung tariflicher Öffnungsklauseln nach Branchen:
Lesehilfe: Von den Betrieben, die die Öffnungsklauseln in ihren Tarifverträgen kennen (13 % im Westen), nutzen sie sehr viele (53%).
| Westdeutschland | Ostdeutschland | |||
| Branche | Öffnungs- klauseln bestehen |
davon in Anspruch genommen |
Öffnungs- klauseln bestehen |
davon in Anspruch genommen |
| Landwirt- schaft u.a. |
7 | 84 | * | * |
| Bergbau / Energie |
28 | 45 | 20 | 53 |
| Grundstoff- verarbeitung |
26 | 44 | 22 | 42 |
| Investitions- güter |
18 | 59 | 13 | 47 |
| Verbrauchs- güter |
17 | 73 | 10 | 33 |
| Bau- gewerbe |
12 | 54 | 7 | 89 |
| Handel / Reparatur |
16 | 55 | 16 | 31 |
| Verkehr / Nachrichten |
14 | 74 | 4 | 88 |
| Kredit / Versicherung |
15 | 20 | 8 | 27 |
| Dienste für Unter- nehmen |
13 | 48 | 20 | 54 |
| sonstige Dienste |
9 | 46 | 15 | 47 |
| Org. ohne Erwerbs- zweck |
8 | 8 | 27 | 39 |
| Gebiets- körper- schaften / Sozial- versicherung |
11 | 38 | 12 | 62 |
| Betriebe gesamt |
13 | 53 | 13 | 50 |
| Be- schäftigten- anteil dieser Betriebe |
29 | 52 | 21 | 52 |
* nicht ausgewiesen wegen zu geringer Fallzahl
Quelle: IAB Betriebspanel 2005
Stand: 1.1.2007
Quellen und Bildnachweise
Susanne Kohaut und Claus Schnabel: Tarifliche Öffnungsklauseln: Verbreitung, Inanspruchnahme und Bedeutung, Diskussionspapier Nr. 41,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbes. Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik
Diskussionspapier zum Download (pdf)
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"Viele Unternehmer hadern mit der vermeintlich inflexiblen Tarifpolitik, ohne zu wissen, welche Flexibilisierungsmöglichkeiten ihnen die Tarifverträge heute schon bieten."
Susanne Kohaut, Claus Schnabel