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Spezialbegriffe rund um die Betrieblichen Bündnisse
Betriebliche Bündnisse 
Unter "Betrieblichen Bündnissen" werden alle Vereinbarungen verstanden, in denen Management und Belegschaftsvertretung von Tarifverträgen abweichende Vereinbarungen treffen. Neben Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen werden betriebliche Bündnisse heute als die dritte Säule des kollektiven Arbeitsvertrages angesehen.
Dezentraler, flexibler und offener für die jeweilige betriebliche Situation - so lautet der Tariftrend seit etwa zwei Jahrzehnten. Als Mittel dazu haben Arbeitgeber und Gewerkschaften, die in über tausend Tarifbereichen darüber verhandeln, hunderte Öffnungsklauseln vereinbart. Sie sind nur noch schwer auf einen Punkt zu bringen. Allen gemeinsam ist: Betriebe können von den einheitlichen und verbindlichen Standards der Flächentarifverträge abweichen.
Bündnis für Arbeit 
Wenn Betriebe Öffnungsklauseln nutzen, bedeutet das nicht gleich ein "Bündnis für Arbeit". Der Betriebsrat stimmt zum Beispiel einer Arbeitszeitverlängerung oder einer Kürzung tariflicher Sonderzahlungen zu. Im Gegenzug garantiert das Unternehmen in der Regel einen befristeten Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen. In vielen Fällen sehen die Tarifverträge vor, dass die Tarifvertragsparteien die Vereinbarung überprüfen und ihr zustimmen müssen, bevor diese in Kraft treten. So schauen sie darauf, ob das Bündnis gerechtfertigt ist und der Betrieb nicht nur einen Vorteil gegenüber anderen erreichen will - auf Kosten seiner Belegschaft und um den Preis, dass Verlässlichkeit der Tarifverträge und Sicherheit der Arbeitnehmer insgesamt geopfert werden sollen.
Alle Regelungen haben eine Benchmark, an der sie sich abarbeiten und entlang verhandeln: den Flächentarifvertrag. Er sorgt gerade in der Krise für Halt.
Differenzierung 
Tarifliche Differenzierung meint: Für bestimmte Beschäftigtengruppen, Betriebe oder Teilbranchen werden unterschiedliche Tarifstandards etabliert. Ein klassisches Beispiel sind die tariflichen Regelungen zu variablen Arbeitszeiten. Betriebe können sie nutzen oder nicht. Um Erlaubnis müssen sie nicht fragen.
Härtefallklauseln 
Während früher überwiegend Härtefallklauseln vereinbart wurden, die vor allen Dingen zur Rettung von Betrieben in wirtschaftlicher Not gedacht waren, können neuere Öffnungsklauseln auch angewandt werden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationsfähigkeit.
Öffnungsklauseln 
Öffnungsklauseln lassen - zeitlich begrenzt - in vielen Fällen Tarifabsenkungen zu. Die Anpassungsmöglichkeiten der Betriebe sind groß. Die Anwendung von Öffnungsklauseln ist teilweise von der Zustimmung der Tarifvertragsparteien abhängig.
Allgemeine Öffnungsklauseln sind nicht auf bestimmte inhaltliche Regelungsbereiche beschränkt. Anders spezielle Öffnungsklauseln: Eine solche Klausel sieht zum Beispiel in der Chemischen Industrie die Möglichkeit vor, das 13. Monatseinkommen bei tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kürzen. Im Baugewerbe Ost können die tariflichen Vergütungen um bis zu zehn Prozent sinken - zur Sicherung der Beschäftigung.