Böckler Boxen | Kontakt | Impressum | Warenkorb

 

Arbeitnehmervertreter nicht qualifiziert?

Kritikpunkt 10: Die Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten verhindert eine effiziente Aufsichtsratsarbeit. Die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten sind für diese Funktion nicht qualifiziert.

Kompetenzen, die für die Ausfüllung der Rolle erforderlich sind, wie unternehmerische Erfahrung oder Sicherheit in der Interpretation der Bilanz, seien auf der Arbeitnehmerseite unzureichend ausgebildet. Verwiesen wird auf die besonderen Biografien der Arbeitnehmervertreter, die eine Qualifizierung für die Aufsichtsratsarbeit ausschlössen. (1)

Die Arbeitnehmer thematisierten in den Aufsichtsräten Fragen, die oft nicht relevant seien. Sie seien außerdem nicht in der Lage oder willens, effizient an Entscheidungsprozessen des Aufsichtsrates mitzuwirken.

Vertreter der Kapitalseite brächten im Aufsichtsrat keine Kritik gegen Unternehmensleitungen vor, um die Manager nicht vor der Arbeitnehmerbank bloßzustellen.

Die Überwachungseffizienz des Unternehmens sehen die sechs bereits zitierten Professoren des sog. Berliner Netzwerkes Corporate Governance durch den von ihnen vorgeschlagenen Konsultationsrat besser gewährleistet als durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. (2)

GEGENARGUMENTE:

Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten haben sehr gute Kenntnisse über Strategien, Zusammenhänge und Abläufe in ihrem Unternehmen. Sie können oft deutlich besser als unternehmensfremde Aufsichtsratsvertreter Risiko- und Erfolgsfaktoren des Unternehmens abschätzen und Bewertungen und Hintergründe von Zahlen und Aktivitäten einbringen. Durch Ausschluss der Arbeitnehmer aus den Aufsichtsräten würden den Gremien wichtige Beiträge bei der problemorientierten Entscheidungsfindung entzogen.

Sicherlich haben viele Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten keine betriebswirtschaftliche Erstausbildung genossen. Man darf aber nicht übersehen, dass es sich fast immer um langjährige Betriebsratsmitglieder handelt, die sich im Laufe dieser Tätigkeit ein solides Basiswissen angeeignet haben.

Baums-Kommission würdigt Qualifikation der Arbeitnehmervertreter

Im Bericht der Baums-Kommission (3) werden ausdrücklich die Maßnahmen der Gewerkschaften gewürdigt, mit denen die Arbeitnehmervertreter systematisch für die Aufsichtsratsarbeit qualifiziert werden: "In der Praxis wird die für die Aufsichtsratsarbeit erforderliche Qualifikation der ArbeitnehmervertreterInnen durch entsprechende Schulungen sichergestellt, soweit sie nicht bereits aufgrund entsprechender Ausbildung und Erfahrung vorhanden ist." (4) Florian Schilling, Vertreter der internationalen Personalberatung Heidrick & Struggles, stellt aufgrund empirischer Untersuchungen bei der Evaluierung der Aufsichtsratsarbeit fest, dass es keine signifikanten Unterschiede in der Qualität zwischen Arbeitnehmer- und AnteilseignervertreterInnen gebe. (5)

Es ist keine Frage, dass in der Weiterbildung auf der Arbeitnehmerseite zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen. Selbstkritisch wird dieser Punkt von den Arbeitnehmerorganisationen immer wieder verfolgt. (6)

Für das Argument, dass Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten oft irrelevante Fragen einbrächten, wird man vergeblich nach Beweisen suchen.

Zu viele Mandate führen zu schlechterer Aufsichtsratsarbeit

Wirklich problematisch für eine effektive Aufsichtsratsarbeit hingegen sind Überkreuzmandate der Vertreter der Kapitalseite: Manager aus dem einen Unternehmen üben die Aufsicht in einem anderen aus, welches wiederum Manager in den Aufsichtsrat des ersten Unternehmens entsendet. Dies führt zu problematischen Interessenverflechtungen und gegenseitigen Verpflichtungen.

Der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit ebenso abträglich ist die hohe Zahl gleichzeitig wahrgenommener Mandate von Aufsichtsratsvertretern der Kapitalseite. Eine ordnungsgemäße Befassung mit den Angelegenheiten der einzelnen Aufsichtsräte ist dabei schon rein zeitlich nicht möglich. Nicht umsonst haben sich die Regierungskommissionen zu Corporate Governance gerade mit diesem allgemein bekannten Missstand befasst und nur wenige Aufsichtsratsmandate pro Person empfohlen.

Falls das Argument stimmt, dass Kapitalvertreter Kritik am Management wegen der anwesenden Arbeitnehmervertreter vermeiden, dann muss man nach den entsprechenden Gründen fragen. Empfinden diese Vertreter gegenüber dem Management eine zu hohe Loyalität? Dann können sie kaum noch als unabhängig gelten.


Fußnoten:

(1) So der Hamburger Professor Michael Adams in der Süddeutschen Zeitung vom 11.12.2003

(2) Frankfurter Rundschau 06.01.2004

(3) Die erste der beiden Kommissionen der Bundesregierung, die sich mit der Corporate Governance, also der Steuerung und Kontrolle, von Unternehmen befasste und vom Aktienrechtler Prof. Theodor Baums, Frankfurt, geleitet wurde.

(4) Bericht der Regierungskommission Corporate Governance 2001, S. 319

(5) So auf einer Veranstaltung des Deutschen Aktieninstituts im Jahre 2003.

(6) So das DGB-Bundesvorstandsmitglied Heinz Putzhammer in Mitbestimmung 6/2002, S. 14: "Die Fortentwicklung der deutschen Corporate Governance durch den Kodex und die Gesetzesänderungen erhöht die Anforderungen an die Arbeitnehmervertreter. Die höhere Transparenz über die Unternehmenskennzahlen und die mittelfristig höhere Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards erfordern eine bessere Qualifizierung der Arbeitnehmervertreter. Dies betrifft besonders betriebswirtschaftliche Kenntnisse."

 

 

in Merkliste aufnehmen

Zurück