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Mangelnde Legitimation?

Kritikpunkt 9: In internationalisierten Unternehmen und Wirtschaftsabläufen sind die ausschließlich mit deutschen Vertretern besetzten Aufsichtsräte ein schwerer Konstruktionsfehler.

Die Nichtvertretung der ausländischen Arbeitnehmer im deutschen Aufsichtsrat bedeute eine mangelnde Legitimation der Arbeitnehmerbank. Besonders drastisch zeigten dies Fälle, in denen über die Hälfte der Konzernbeschäftigten im Ausland beschäftigt ist.

Die Nichtvertretung ausländischer Konzernbeschäftigter führe zu Fehlsteuerungen. So verhinderten die deutschen Arbeitnehmervertreter den Auf- oder Ausbau einer rentableren Produktion im Ausland, um ihre eigenen Privilegien zu erhalten.

GEGENARGUMENTE:

Dass ausländische Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte internationaler Konzerne gehören, ist auch die Position des DGB. (1) Ausländische ArbeitnehmerInnen sollten an der Wahl der Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats eines deutschen Unternehmens beteiligt sein. Allerdings ist diese Forderung nicht leicht rechts- und gesetzestechnisch umzusetzen, denn sie erforderte ein grenzüberschreitendes Vorgehen unter Beteiligung aller betroffenen Länder. Bisher können Arbeitnehmer nur dann in einen deutschen Aufsichtsrat gewählt werden, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben. Deshalb schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund vor, in einem ersten Schritt die Gesetze für das passive Wahlrecht zu öffnen.


Fußnoten:

(1) Vgl. die Beiträge des Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie Hubertus Schmoldt und des DGB-Bundesvorstandsmitgliedes Dietmar Hexel in: Mitbestimmung 9/2003. Früh schon Schmoldt in Mitbestimmung 6/2002.

 

 

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