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Die Aufgaben der Betriebsräte
Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit - ob es um Parkordnung oder Rauchverbot geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht.
Gleiches Recht für alle
Betriebsräte haben die Pflicht, mit dem Arbeitgeber gemeinsam darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht unterschiedlich behandelt werden - sei es, weil sie "nur" befristet oder in Teilzeit beschäftigt sind, sei es wegen ihrer Abstammung oder Religion, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Einstellung oder ihrer sexuellen Identität.
Gegen die Benachteiligung schwächerer Gruppen
In jedem Betrieb gibt es Minderheiten, beispielsweise ältere Arbeitnehmer, Schwerbehinderte oder Ausländer. Aber auch Frauen werden bis heute noch immer benachteiligt. Betriebsräte haben die ausdrückliche Aufgabe, gerade diese Gruppen zu unterstützen.
Arbeitszeiten - das Dauerthema der Betriebsräte
Den Rahmen für die Arbeitszeiten bestimmt der Tarifvertrag. Wenn es aber darum geht, darüber hinaus flexibel zu sein, sei es durch Überstunden, Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten, ist der Betriebsrat gefragt. Er versucht, mit dem Arbeitgeber Lösungen auszuhandeln, die dem Unternehmen und den Beschäftigten zugute kommen.
Vom Parkplatz bis zum Rauchverbot: ohne den Betriebsrat läuft nichts
Es gehört nicht direkt zur Arbeit und prägt doch den Arbeitsalltag entscheidend: die so genannten sozialen Angelegenheiten. Wer darf wo parken? Ist es verboten zu rauchen oder Radio zu hören? Brauchen die Beschäftigten einen Betriebskindergarten? Welche Bestimmungen gelten in der Werkskantine? Bei all diesen Fragen kann der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats nichts machen.
In Personalfragen redet der Betriebsrat mit
Auch wenn es um Personalfragen - Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen - geht, hat der Betriebsrat Mitspracherechte, allerdings nur eingeschränkte. Bei Einstellungen kann der Betriebsrat verlangen, dass die Stelle zuerst intern ausgeschrieben wird. Auch bei Entlassungen hat der Betriebsrat Einfluss. Wenngleich er Kündigungen nicht immer verhindern kann, sorgt er doch dafür, dass soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Zum Beispiel, dass einem älteren Arbeitnehmer nicht einfach gekündigt wird, weil der Arbeitgeber ihn nicht mehr für leistungsfähig genug hält. Außerdem gilt: Wird der Betriebsrat übergangen, ist eine Kündigung grundsätzlich nicht wirksam.
Einsicht in die Bilanzen
Wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sich verschlechtert, muss der Betriebsrat zunächst nur informiert werden. Sobald aber handfeste Interessen der Belegschaft auf dem Spiel stehen, zum Beispiel drohende Entlassungen nach einer Fusion, kann der Betriebsrat tätig werden. Etwa indem er eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung unterbreitet, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzten muss. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Arbeitnehmervertretung zumindest darauf bestehen, dass beim unvermeidlichen Stellenabbau soziale Kriterien berücksichtigt werden.
Besonderer Kündigungsschutz
Damit Betriebsräte unabhängig arbeiten können, sind sie gesetzlich besonders absichert: Während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach darf Betriebsräten nicht gekündigt werden - es sei denn, sie werden bei Straftaten im Betrieb erwischt.
Nicht nach Feierabend
Betriebsräte müssen für ihre Arbeit keine Freizeit opfern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Betriebsratsmitglieder soweit von der Arbeit zu befreien, wie es für die Aufgaben des Amtes erforderlich ist. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern wird ein Betriebsratmitglied gänzlich von der normalen Arbeit freigestellt.
Neue Zeiten, neue Mitbestimmung
Auf dem Weg von der Industrie- in die Dienstleistungsgesellschaft hat sich die Rolle der Beschäftigten gewandelt: vom weisungsabhängigen Befehlsempfänger hin zum selbständigen Teamarbeiter. Analog dazu verändert sich auch die Rolle der Betriebsräte: Waren sie früher die Vertreter der Beschäftigten, kommt ihnen heute oft eine Moderatorenrolle zu, sprich: Die Beschäftigten artikulieren ihre Interessen selbst, der Betriebsrat sorgt dafür, dass diese Interessen gegenüber den Arbeitgebern effektiv durchgesetzt werden können.
Grafik: Wie groß ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder?