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Studie
Ausländische Investoren haben keine Probleme mit Mitbestimmung
Mehr als 30 Prozent der mitbestimmten Unternehmen in Deutschland gehören ausländischen Investoren oder Muttergesellschaften. Dies zeigt eine neue Studie, die Prof. Manuel René Theisen von der Universität München gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung durchführte.
Von den 767 Unternehmen, in denen im Jahr 2002 Vertreter der Beschäftigten mit im Aufsichtsrat saßen, gehörten 117 (15,3 Prozent) unmittelbar, weitere 116 (15,1 Prozent) mittelbar einer ausländischen Muttergesellschaft - meist war hier eine deutsche Holding zwischengeschaltet.
In Ausgabe 1/2 2004 des "Magazins Mitbestimmung" widerspricht Theisen der häufig geäußerten Kritik, die Mitbestimmung schrecke ausländische Investoren ab: "In der Praxis geben harte Standortfaktoren wie die Infrastruktur, Steuern oder Absatz- und Arbeitsmärkte den Ausschlag." Es gebe zwar gerade im angelsächsischen Raum noch Vorbehalte gegen die Mitbestimmung, doch seien diese Meinungen auf Unkenntnis gegründet.
Ausländische Manager, die mit mitbestimmten Unternehmen zu tun haben, zeigten sich oft über die konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern überrascht. So erklärte Bruce DeMarcus, der amerikanische Geschäftsführer der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft, auf einer Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes: "Wenn ich amerikanischen Kollegen das System erkläre, haben sie kein Problem damit."
Bemerkenswert sei der hohe Anteil US-amerikanischer Investoren. Diese können schon seit 1954 durch den Deutsch-Amerikanischen Handelsvertrag in Deutschland Niederlassungen eröffnen und so die Mitbestimmung umgehen. Zahlreiche US-Unternehmen haben aber stattdessen die deutsche Rechtsform gewählt oder belassen und - damit auch einen mitbestimmten Aufsichtsrat. Dies werfe auch ein neues Licht auf die aktuelle Diskussion zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über die Niederlassungsfreiheit. Danach können europäische Unternehmen mit Niederlassungen nach Deutschland einwandern, ohne dass dann die Mitbestimmung für sie gilt. Wie das amerikanische Beispiel zeige, bleibe abzuwarten, ob nun davon aber überhaupt rege Gebrauch gemacht werde.
Stand: 1.10.2006
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"In der Praxis geben harte Standortfaktoren wie die Infrastruktur, Steuern oder Absatz- und Arbeitsmärkte den Ausschlag."
Manuel René Theisen