Kündigungsschutz > Fakten Merkliste: Login Registrierung
Im politischen Streit um die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes spielt der Kündigungsschutz seit Jahren eine zentrale Rolle. Kritiker sehen in ihm ein Beschäftigungshemmnis: mögliche Einstellungen würden erschwert. Dafür gibt es bisher jedoch keine wissenschaftlichen Belege. Für die Verfechter ist er ein notwendiger Schutz der Arbeitnehmer vor einer Politik des "Heuern und Feuerns", ein Beitrag zu sozialer Stabilität und ein Schutz vor Willkür.
Deutschland liegt im internationalen Ranking beim Kündigungsschutz im oberen Mittelfeld
Die OECD hat versucht, die verschiedenen Kündigungsschutzstandards seiner Mitgliedsländer vergleichbar zu machen und dafür den sogenannten Kündigungsschutz-Index entwickelt. Danach lag Deutschland 2008 beim Kündigungsschutz im internationalen Vergleich auf Platz neun und damit im oberen Mittelfeld sowie deutlich über dem OECD-Durchschnitt.
Der Kündigungsschutz wurde in den letzten Jahren bereits mehrmals gelockert
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt es seit 1951. Es wurde von der Regierung Konrad Adenauer (CDU/CSU) eingeführt, um den Schutz vor willkürlichen Entlassungen auszuweiten und bereits zweimal gelockert. weiter...
Das heutige Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für alle
Ob ein Arbeitsverhältnis unter den Kündigungsschutz fällt, hängt von der Größe des Betriebes und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. weiter...
Das Kündigungsschutzgesetz schützt nur vor "willkürlichen" Kündigungen
Das Kündigungsschutzgesetz macht Arbeitnehmer nicht unkündbar, aber es schützt sie vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen. Deshalb muss eine wirksame Kündigung sozial gerechtfertigt sein. weiter...
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
Wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze abbaut, muss es nach sozialen Gesichtspunkten abwägen, welche Beschäftigten ein Verlust ihres Arbeitsplatzes am wenigsten hart treffen würde. weiter...
Der deutsche Arbeitsmarkt ist in Bewegung
Über 7 Millionen Menschen wechseln jedes Jahr ihren Arbeitsplatz, die meisten freiwillig. Auch "die Arbeitslosen" sind kein starrer Block der immer gleichen Leute. Der Arbeitsmarkt ist ständig in Bewegung.
Zahl der Kündigungsschutzprozesse
Eine Überblick über die Zahl und Dauer der Arbeitsgerichtsprozesse für alle Bundesländer liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.