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Zahlen und Fakten zur Mitbestimmung in Europa.
Zur Mitbestimmung in Deutschland gibt es eine extra Böckler-Box.  

Europa: Arbeitnehmerbeteiligung als rechtliche Grundausstattung

Arbeitnehmerbeteiligung am Geschehen im Unternehmen gehört zur rechtlichen Grundausstattung von Europas Demokratien. Wie weit die Mitbestimmung reicht und wie sie ausgestaltet ist, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land erheblich. Für länderübergreifend agierende Unternehmen gibt es gesonderte Regelungen auf europäischer Ebene, zum Beispiel die EU-Richtlinie zu Euro-Betriebsräten. Ebenfalls EU-weit gelten die Bestimmungen zur Arbeitnehmervertretung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE).

Mitbestimmung: Die wichtigsten Unterschiede in Europa

Mitbestimmungs-Regeln sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich. Sie beziehen sich auf die Rechte am Arbeitsplatz, die Betriebsverfassung und die Mitbestimmung auf Unternehmensebene.

Für transnationale Konzerne: der Euro-Betriebsrat

Grenzüberschreitende Unternehmensstrategien, transnationale Konzerne mit Umsätzen, die höher als das Bruttoinlandsprodukt mancher Länder sind: Damit auch die Mitbestimmungsakteure international agieren können, gibt es den Europäischen Betriebsrat (EBR).

Europäische Aktiengesellschaft (SE): Mitbestimmungsvereinbarungen

Ohne vorherige Verhandlungen über die Mitwirkung der Arbeitnehmer kann keine Europäische Aktiengesellschaft (lat.: Societas Europaea, SE) gegründet werden. Zunächst muss die Firmenleitung der beteiligten Gesellschaften aktiv werden. Sie muss umgehend die erforderlichen Schritte für die Aufnahme von Verhandlungen einleiten, die zu einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE führt.

Verschmelzung von Kapitalgesellschaften über die Grenzen hinweg: mit Mitbestimmung

Die Angleichung des Gesellschaftsrechts in Europa steht immer wieder zur Debatte, sei es mit supranationale Rechtsformen wie E.Genossenschaft oder grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften in Europa. Jedes Mal stellt sich bei der Frage der Unternehmensorgane, insbesondere natürlich aus der Sicht der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, auch die der Beteiligung dieser an den Unternehmensorganen.