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Sachverständigenrat

"Mindestlöhne - ein Irrweg"

"Arbeitsplätze entstehen und bleiben nur dann erhalten, wenn die Arbeitskosten nicht höher sind als die auf ihnen erwirtschaftete Produktivität." Mit dieser Begründung lehnte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Mindestlöhne ab.

Im Jahresgutachten 2006 heißt es, ein Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro oder höher verhindere die erforderliche Lohnspreizung nach unten.

Die Aufspreizung der Lohnstruktur könne zwar tatsächlich dazu führen, dass die im Niedriglohnbereich erzielten Arbeitsengelte nicht zur Existenzsicherung ausreichten. Aber Mindestlöhne seien dagegen nicht das geeignete Mittel: "In diesen Fällen kann und soll der Staat einspringen. Über eine Aufstockung der Marktlöhne durch Lohnsubventionen wird dann ein Mindesteinkommen gewährleistet, das sich aus einer produktivitätsgerechten, wenn auch niedrigen Entlohnung und staatlichen Transferzahlungen zusammensetzt."

Es sei Aufgabe des Staates und nicht der Unternehmen, für existenzsichernde Einkommen zu sorgen: "In einer Marktwirtschaft sollen Löhne und andere Preise die Knappheitsrelationen von Produktionsfaktoren und Gütern wiedergeben. Die Realisierung von Verteilungs- oder Gerechtigkeitszielen ist hingegen eine staatliche Aufgabe, die über eine geeignete Ausgestaltung des Steuer- und Transfersystems, nicht aber über Eingriffe in die Lohnfindung in Form gesetzlich vorgeschriebener Mindestlöhne erfolgen sollte."

Auch der Schutz vor Lohndumping aus dem Ausland wird von den Sachverständigen aus grundsätzlichen Erwägungen verworfen: "Mindestlöhne zur Verhinderung der Konkurrenz durch ausländische Arbeitnehmer oder die für das Gebäudereinigungswesen gerade beschlossene und für andere Branchen wie die Zeitarbeitsbranche diskutierte Ausweitung des deutschen Arbeitnehmerentsendegesetz stellen protektionistische Maßnahmen dar; es handelt sich im übertragenden Sinn um Einfuhrzölle auf den ausländischen Faktor Arbeit, wohlgemerkt: innerhalb der Europäischen Union." Die Abschaffung von Zöllen im Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union sei jedoch eine ihrer zentralen Errungenschaften. Die Eindämmung des Wettbewerbs durch Mindestlöhne bringe außerdem erhebliche Wohlfahrtseinbußen mit sich, auch für die Arbeitnehmer als Konsumenten.


 

 

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